Zu den "verschollenen" Bildern werden jene Werke FKHs in Privatbesitz gezählt, die nicht in Augenschein genommen und
daher auch nicht erneut fotografiert werden konnten, da ihr Verbleib dem Archivar unbekannt ist.
Kenntnis von ihnen gibt es allein durch (häufig eher mäßige) Fotografien, die FKH, teils vor längerer Zeit,
selbst von ihnen angefertigt hat. Sie liegen als (teilweise arg verblichene) Farbabzüge, Diapositive, Negative oder als Wiedergaben
in Broschüren oder Kalendern vor.
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